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Gebühren / Beiträge

aktuelle Gebühren und Beiträge auf Grundlage der gültigen Satzungen 


Seit dem 01.01.2024 gelten die mit der Satzung zur 4. Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) und der Satzung zur Erhebung einer Abgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleitungen (Abwasserabgabenabwälzungssatzung - AbwAAbwälzS) vom 17. Dezember 2014 beschlossenen Gebühren.

 

Abwasserbeitrag:

Maßstab für die Bemessung des Beitrags für die Schmutzwasserentsorgung ist die Nutzungsfläche. Diese ergibt ich durch Vervielfachung der Grundstücksfläche mit dem Nutzungsfaktor.

 

Der Beitragssatz beträgt 3,07 € pro m² Nutzfläche.

Schmutzwasser- entsorgung zentral:

ab dem 01.01.2024

 

Verbrauchsmengengebühr: 2,82 € je Kubikmeter Abwasser

 

Abwassergrundgebühr pro Wasserzähler und Monat bei einer Wasserzählergröße

 

Qn bis 2,50 m³/h - 8,50 €/Monat
Qn ab 2,51 bis 6 m³/h - 20,40 €/Monat
Qn über 6 m³/h - 34,00 €/Monat

Niederschlagswasser-entsorgung:

ab dem 01.01.2024

 

Verbrauchsmengengebühr: 0,16 € je Quadratmeter versiegelter Grundstücksfläche, die direkt oder indirekt an die Kanäle der öffentlichen Niederschlagswasserbeseitigung angeschlossen ist 

Schmutzwasser- entsorgung dezentral:

ab dem 01.01.2024

 

Verbrauchsmengengebühr:

  • abflussloser Gruben beträgt die Gebühr 139,31 € je Kubikmeter Abwasser.

  • Kleinkläranlagen beträgt die Gebühr 96,82 € je Kubikmeter Abwasser.

Die Grundgebühr für die dezentale Schmutzwasserentsorgung beträgt je Anlage 60,00 € / Jahr (bei dauerhaft bewohnten Grundstücken) bzw. 30,00 € / Jahr (bei Garten- und Wochenendgrundstücken)

Kleineinleiterabgabe:
(für Wohngrundstücke)
 

Die Kleineinleiterabgabe für Wohngrundstücke, die nicht an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossen sind, berechnet sich nach der Formel:

 

Anzahl der Einwohner des Grundstückes zum Stichtag 30.06. eines jeweiligen Abrechnungsjahres x 50% x Abgabensatz für eine Schadeinheit zzgl. Verwaltungsaufwand je Grundstück.

 

Der Abgabensatz für eine Schadeinheit beträgt 35,79 €.
Der Verwaltungsaufwand je abgabenpflichtiges Grundstück beträgt 30,00 €.

 

(Satzung zur Erhebung einer Abgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleitungen (Abwasserabgabenabwälzungssatzung - AbwAAbwälzS) vom 17. Dezember 2014)

Kleineinleiterabgabe:
(für andersweitig genutzte Grundstücke)

 

Die Kleineinleiterabgabe für Grundstücke, die nicht oder nicht nur zu Wohnzwecken dienen und nicht an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossen sind, berechnet sich nach der Formel:

 

Menge des jährlich eingeleiteten Abwassers geteilt durch 40 multipliziert mit 50 v. H. des Abgabensatzes für eine Schadeinheit zzgl. Verwaltungsaufwand je Grundstück.

 

Der Abgabensatz für eine Schadeinheit beträgt 35,79 €.
Der Verwaltungsaufwand je abgabenpflichtiges Grundstück beträgt 30,00 €.

 

(Satzung zur Erhebung einer Abgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleitungen (Abwasserabgabenabwälzungssatzung - AbwAAbwälzS) vom 17. Dezember 2014)